Das „10H“-Abstandsgesetz für Windkraftwerke ist wohl unwirksam.

30. Januar 2015

"Das ist Augenwischerei"

München (DK)
Was für Fachleute schon länger ein klarer Fall ist, beweist jetzt ein Schreiben der Obersten Baubehörde des Freistaats: Das „10H“-Abstandsgesetz für Windkraftwerke ist wohl unwirksam.

Windräder im Abendrot

*Bild: pixabay

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Nun bestätigt ausgerechnet ein Papier der Obersten Baubehörde im Innenministerium die Bedenken der Kritiker von 10H: Eine Gemeinde habe darauf „hinzuwirken“, dass betroffene Nachbargemeinden einem Bebauungsplan zustimmen, der Windräder näher als 2000 Meter an Wohngebäuden vorsieht. „Ein Zustimmungserfordernis wird hierdurch allerdings nicht normiert“, steht in „Ersthinweise beziehungsweise häufige Fragen zur bayerischen 10H-Regelung“ der Behörde.
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Es ändert sich – anders als von Horst Seehofer versprochen – an der Eigenverantwortung jeder Gemeinde für das Baurecht nichts.

„Augenwischerei“ nennt der auf Windparkberatung spezialisierte Münchner Anwalt Bernd Wust das 10H-Gesetz: „Es erweckt mit dem Wort ,hinwirken’ den Eindruck, die Nachbargemeinde hätte mehr Rechte als vorher. Sie hat aber kein Vetorecht. Das Versprechen 10H konnte Horst Seehofer mit dem neuen Gesetz nicht halten.“

Lesen Sie den gesamten Artikel von Heinz Wraneschitz auf:Donaukurier

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